Es ist nicht Legal! Ende Gelände!
Hallo,
also manchmal denke ich das PP Betreiber Gefahrensucher sind.
Noch mal alles was über das normale Geschäft raus geht an Daten
und gespeichert wird ist Strafbar! Insbesondere wenn es explizit und
dann meist noch unter falschen Tatsachen oder gar Berufung auf nicht
vorhandene Gesetze erfolgt! Es geht hier immer und in allen Fällen
darum sich über das sammeln von Daten im Fall der Fälle durch
denunzieren gegenüber Behörden "frei zu kaufen". Sprich Du als
Webmaster bist im zweifelsfall der Blöde und der PP Betreiber läßt
Dich über die Klinge springen.
Sprich wenn jemand Daten sammelt die er lediglich "zur eigenen Sicherheit"
gegenüber etwaigen Behördennachfragen sichert macht sich ebenfalls strafbar.
In diesem Falle zu einer Kopie eines Deutschen Ausweispapieres aufzufordern
um es dann ins Ausland zu schicken und dort speichern zu lassen unter
unbekannten Bedingungen ohne auf Datenschutzbestimmungen zu verweisen
oder einen Datenschutzbeauftragten zu nennen. Ist gleich mehrfach Strafbar!
Wer es nicht weiß, der Ausweis gehört der BRD und nicht dem Bürger!
Wenn man so ein Papier wissentlich zu einer illegalen Speicherung
gibt, das ist jede ausserhalb des Hoheitsbereiches der BRD (ausgenommen
Bootschaften) macht sich mitstrafbar!
Ein Kopie eines Ausweises alleine stellt schon mal eine Urkundenfäschung da.
Es müßte wenn klar daraufhingewiesen werden das diese Kopie kenntlich gemacht
werden muß! Also quer drüber Kopie !
Wenn ihr eine Kopie schickt laßt euch vom Geschäftsführer von C4M
gegenzeichnen das er sich an die Deutschen Datenschutzbestimmungen hält
und macht die Kopie des Persos auf jeden Fall als solche kentlich!
Nicht einmal das Arbeitsamt darf eine Kopie des Persos eines Bürgers
ziehen und abheften ... klar aber der Geschäftsführer von
C4M meint das zu dürfen! Der Typ hat sicher nicht mal einen
Datenschutzbeautragten für seine Speicher Orgie bestellt.
http://www.juraforum.de/forum/t183182/s.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Handyprovider hingegen müssen ihn kopieren:
http://www.hans-juergenhoehn.de/erfahrun.htm
Banken:
http://www.privacy.de/jahresbe/00/teil4-6.htm
http://www.datenschutz.hessen.de/TB23/k21p1.htm
"Personalausweiskopie bei Kontoeröffnung
Bei der Eröffnung eines Girokontos verlangen einige Banken die Fotokopie des Personalausweises. Auf Nachfrage wird den Bankkunden mitgeteilt, die Banken seien aufgrund des Geldwäschegesetzes, der Abgabenordnung und aufgrund der Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 30.März 1998 über Maßnahmen der Kreditinstitute zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche dazu verpflichtet, Personalausweiskopien zu erstellen.
Nach dem in § 154 Abgabenordnung (AO) konstituierten Grundsatz der Kontenwahrheit sind Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Kontos verpflichtet, sich Gewissheit über die Person und die Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen. Gewissheit über die Person besteht, wenn dem Bankangestellten der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Wohnsitz bekannt sind. Nach der Abgabenordnung hat der Bankangestellte deshalb die Verpflichtung, sich einen Personalausweis vorlegen zu lassen und die o.g. Daten festzuhalten (vgl. § 154 Abs.2 Satz 1 AO). Eine Berechtigung oder Verpflichtung, einen Personalausweis zu kopieren oder sämtliche in dem Personalausweis enthaltenen personenbezogenen Daten festzuhalten, enthält die Abgabenordnung nicht. "
Videotheken und damit ist wohl C4M am ehesten Vergeichbar:
http://www.datenschutzzentrum.de/wirtsc ... eothek.htm
"Das Kopieren des Personalausweises und die Aufbewahrung / Archivierung dieser Kopie stellt ebenfalls eine Speicherung der im Personalausweis enthaltenen Informationen dar, die aus den oben genannten Gründen unzulässig ist."
Gruß
Micha