darf hier nicht fehlen der link :)

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ok...kurzfassung um die neugierde zu befriedigen....

Achtung, Impressumsfalle !!
Liebe Kollegen,

laut neuem Urteil des OLG Berlin, ist ein Impressum auch dann unzulässig wenn der Vorname des inhaltlich Verantwortlichen abgekürzt ist.

Beispiel: M. Müller ---> Richtig wäre: Martin Müller


Wollte euch das mal mitteilen, bevor einige vom Stuhl fallen, wenn Hamburger Abmahnanwälte wieder nette Briefe schreiben.

Liebe Grüße
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JuggleClub.de

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..............BlaBlaBla...
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Und der Abmahner ist JuggleClub selbst!

Wie dreist ist das denn???
 
Den Beitrag habe ich dort gelesen und mich ebenfalls dazu geäußert.

Aber niemand kann hinterher sagen, er wäre nicht darauf hingewiesen worden. 8)

Ist der Knabe eigentlich auch hier?

Gruß
Olaf
 
diese "ich habs dir doch gesagt" typen hasse ich aus prinzip
 

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