Leitfaden zur Impressumspflicht

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susi2

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Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot:
Ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt.

Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten.
 
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Satz “Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.”
Eigentlich abartig, dass selbst das BMJ keinen rechtsverbindlichen Leitfaden erstellen kann (oder will).
 
Sie scheinen die Hintertür für Abmahner offen halten zu wollen.
 
Tzzz, so ein Quark die sollen sich mal lieber um wichtigere Dinge kümmern.
 
ich fasse mal zusammen: der arbeitskreis der das erarbeitet hat, der von unseren steuergeldern finanziert wurde, veröffentlicht einen "leitfaden" mit dem man nicht mehr anfangen kann als es vorher schon gab.
 
Deine Bank, deine Website, deine Pferdepflegerin ...

Es ändert sich also nichts in Deutschland,

Deine Bank - Deine Website - Deine Pferdepflegerin ...

besser nicht in oder aus Deutschland !

Gruß

Micha
 
Sind doch ganz einfache Regeln was schon Jahre bekannt sind, nichts besonderes.

besser nicht in oder aus Deutschland !

Dann kannst du mir ja deine Domains geben, die ein Impressum haben, paar nette hast ja.

:wink:

Gruss
 

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