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Adult-Checker

# Braucht es eine Zugangsbeschränkung (sog. "Adult Checker") zu Websites mit pornografischen Angeboten, welche von der Schweiz aus betrieben werden?

Mit Urteil 6P.122/2004 vom 8.3.2005 hat sich das Bundesgericht erstmals zur Problematik der Adult Checker geäussert und dabei festgehalten, dass eine einfaches Anklicken eines Warnhinweises nicht genügt um den Jugendschutz des Art. 197 Ziff. 1 StGB zu gewährleisten.
Als Strafnorm bei ungeschützten Seiten mit pornografischen Inhalten heranzuziehen ist Art. 197 Ziff. 1, welcher das Anbieten, Zeigen, überlassen und Zugänglichmachen von solcher Pornografie an Kinder unter 16 Jahren unter Strafe stellt.

Bei einer strengen Auslegung dieser Norm könnten sich somit schweizerische Website-Betreiber von Websites mit pornographischem Material, welche keinerlei Alterskontrollen ihrer Besucher vornehmen, strafbar machen. So wird in der herrschenden Lehre die Meinung vertreten, dass mit dem "Herumliegenlassen" von Pornoheften der Tatbestand nach Art. 197 Abs. 1 erfüllt sei. Eine Analogie zu entsprechenden Internetangeboten ist durchaus denkbar.

Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität empfiehlt im Sinne des Jugendschutzes schweizerischen Betreibern von Websites mit pornografischem Inhalt wenn möglich einen "Adult Checker" auf ihrer Website einzurichten.

Allerdings kann auch mit den zur Zeit auf dem Markt erhältlichen "Adult-Checker" Programmen keine hundertprozentige Sicherheit erlangt werden, dass es sich bei den Benutzern tatsächlich um erwachsene Personen handelt.

http://www.cybercrime.ch/faqs.php?language=de
 
:D aus aktuellem anlass... *g*
 
Was bedeutet das für einen Webmaster aus .ch in der Praxis?

Reicht bei euch Persocheck doch nicht aus, oder wird F2F usw gefordert wie hier?

Gruss
 
andy schrieb:
Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität empfiehlt im Sinne des Jugendschutzes schweizerischen Betreibern von Websites mit pornografischem Inhalt wenn möglich einen "Adult Checker" auf ihrer Website einzurichten.


Die Koordinationsstelle Urs Rütli zur Bekämpfung der Internetbekämpfer in Kooperation mit dem Wilhelm Tell Apfelbaum-Gymnasium rät im Sinne des Erwachsenenschutzes schweizerischen Betreibern von Websites mit geilem Porno den "Adult Checker Ostbüro" auf ihrer Website einzurichten...... :lol:
 
adultking schrieb:
Websites mit geilem Porno den "Adult Checker Ostbüro" auf ihrer Website einzurichten...... :lol:

Jepp, die wohl beste und sicherste Lösung für alle Betreiber einer Pornoseite.

Gruß
Olaf
 
wer oder was ist adult checker ostbüro ? hab mal gegoogelt 1 treffer und der hat nix mit irgendwas zutun. kurz aufklärung bitte
 
wäre doch ne möglichkeit für über18.de sich international weiter auszubreiten. ob ihn die schweizer gerichte auch schon kennen und fürchten gelernt haben?
 

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