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jepp, hast Recht, ist man. Ich weiß nicht genau, wies is, wenn der Geschäftsführer nicht deutscher ist, schätze aber, auch dann hängt man mit drin, solange Dir als deutscher mit deutschem Wohnsitz die Firma gehört.

Also geht nur auswandern oder die Firma als Aktiengesellschaft :-)

Sven
 
Nunja. Geschäftsführer ist ja der Managing Director, um mal beim Beispiel Antigua zu bleiben und der Firmengründung da.

Und als den lässt einen RA eintragen, mit dem Du wiederum einen Vertrag machst das Du der alleinige Inhaber bist. (Treuhänderisch)

Dann stehste nirgends in offiziellen Dokumenten und der RA darf Dich garnicht nennen, weil er sonst gegen seine anwaltliche Schweigepflicht verstösst.

Das ganze ist auf diese Art allerdings recht teuer, also mit den üblichen, billigen Standardgründungen vom Schreibtisch aus von denen man überall liest isses dann nicht getan, wenn Du es wasserdicht willst.
 

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